Fahrfreude gewährleistet. Der BMW Qualitätsbrief.
Jeder BMW wird nach höchsten Qualitätsmaßstäben entwickelt und gefertigt. Sollte dennoch ein technischer Mangel einen außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt veranlassen, erhalten sie mit dem Qualitätsbrief ein umfangreiches Paket an Leistungszusagen Ihres verkaufenden BMW Vertragshändlers bzw. Ihrer verkaufenden BMW Niederlassung.
Dazu gehören neben der kostenfreien Beseitigung des technischen Mangels innerhalb des zweijährigen Qualitätszeitraums auch die Erhaltung der Mobilität durch wahlweise ein Ersatzfahrzeug bzw. Taxi oder einen Hol- und Bring-Service sowie die Übernahme etwaig anfallender Abschleppkosten.

Der BMW Qualitätsbrief.
Der verkaufende BMW Vertragshändler bzw. die verkaufende BMW Niederlassung gewährt dem Käufer eines BMW Neufahrzeugs ergänzend zu den Ansprüchen wegen Sachmängeln nach den Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge folgende Leistungszusagen:
1. Der Qualitätszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.
2. Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den Anspruch des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten.
3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim verkaufenden BMW Vertragshändler bzw. der verkaufenden BMW Niederlassung sowie bei jedem weiteren vom Hersteller anerkannten Betrieb** geltend machen.
4. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels voraussichtlich länger als 2 Stunden, so wird der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur wahlweise mit einer der folgenden Möglichkeiten mobil gehalten:
� ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der BMW Group (falls verfügbar) für die Dauer von maximal 2 Tagen - eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem Gesamtbetrag von 65,� EUR
� einen Hol- und Bring-Service, bei welchem der Käufer und die Begleitpersonen bis zur nächstgelegenen Anschlussmöglichkeit gebracht werden. Soweit eine Mobilitätsleistung außerhalb Deutschlands benötigt werden sollte, übernimmt der Mobile Service zudem die Organisation vor Ort. Die anfallenden Kosten werden dem Käufer erstattet.
5. Soweit ein Abschleppen des Fahrzeugs des Käufers aufgrund eines Sachmangels innerhalb des Qualitätszeitraums erforderlich werden sollte, erhält der Käufer die vollständigen Abschleppkosten bis zum nächstgelegenen vom Hersteller anerkannten Betrieb**.
6. Die Leistungszusagen aus diesem Qualitätsbrief gelten ergänzend zu den Leistungszusagen nach den Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge. Die Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge bleiben im Übrigen unberührt. Leistungen hieraus sind insbesondere der Anspruch auf Nachbesserung - im Falle von Durchrostung innerhalb von 12 Jahren und - im Falle des Vorliegens eines Sachmangels am Lack des Fahrzeugs innerhalb von 3 Jahren nach Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.
7. Darüber hinaus gelten ergänzend die Leistungen aus dem Programm �Mobile Care� im Pannenfall innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Erstzulassung.
8. Der Käufer kann die Leistungen aus diesem Qualitätsbrief in Europa* bei jedem vom Hersteller anerkannten Betrieb** geltend machen.
9. Durch Eigentumswechsel an dem Fahrzeug werden vorstehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Ersatzmobilität nicht berührt.
* d.h. Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien-Montenegro, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien(inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. **BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen, BMW Service-Autorisierte Vertragswerkstatt.
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