die FöRDERUNG von Partikelminderungssysteme
geht weiter....
DIESEL FAHRER ERHALTEN AUCH IN DIESEM JAHR
330 EURO WENN SIE IHREN PKW MIT
EINEM FILTER NACHRÜSTEN.
Partikelminderungssysteme
Die gemeinsame Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur
Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)
vom 6. Mai 2010 wurde am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger Nummer 72 veröffentlicht.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Personenkraftwagen, die in den Zulassungsdokumenten als "Pkw" oder
Fahrzeug der Klasse "M1" ausgewiesen sind.
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und
einer besonderen Zweckbestimmung
(Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen oder rollstuhlgerechtes Fahrzeug)
gelten als Pkw im Sinne der Richtlinie.
Das Fahrzeug muss vor dem 01. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein.
Der Einbau des Filters muss zwischen dem
1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Förderfähig sind darüber hinaus leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse
von bis zu 3,5 Tonnen, die in den Zulassungsdokumenten
als "Lkw" oder Fahrzeug der Klasse "N1" ausgewiesen sind.
Das Fahrzeug muss vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein.
Der Einbau des Filters muss zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
WIR BERATEN SIE GERNE.....